Pfarrerinitiative bringt den Vorschlag sogenannter Rendanturen ein


- Pfarrer sollen so von Verwaltungsangelegenheiten entlastet werden:

 

Sehr geehrter Herr Bischof Friedhelm Hofmann,

im Februar wurde hier unsere Pfarreiengemeinschaft mit dem Namen Grabfeldbrücke offiziell errichtet. Am Pfingstmontag, 24. Mai, haben wir ein sehr schönes Errichtungsfest gefeiert mit vielen Christen aus allen einzelnen Gemeinden. Alle sind motiviert, die Herausforderung einer Pfarreiengemeinschaft zu schultern. Dennoch braucht es gerade für mich als Pfarrer Entlastung.

Für mich heißt eine Pfarreiengemeinschaft leiten Folgendes:

Zuständigkeit für die Gebäude:
8 Kirchen und 2 Kapellen (bei 3 Kirchen steht momentan eine Sanierung an!),
4 Pfarrhäuser, 1 Pfarrgemeindehaus, 1 Pilgerheim.

In den Vorstandschaften der Kindergärten:
Qua Amt in der Vorstandschaft von 3 Kindergärten (Eyershausen, Herbstadt, Merkershausen).

Chef für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Kaplan, Pfarrer zur Aushilfe, Diakon, 2 Pastoralreferentinnen (arbeiten in Teilzeit).

Ansprechpartner für die Gremien:
8 Kirchenverwaltungen und eine Stiftungsverwaltung.
5 Pfarrgemeinderäte.

Kontaktperson für die Ehrenamtlichen:
Einschließlich der Ministranten für über 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig.

Vor lauter Verwaltung und Organisation wird es mir immer weniger möglich Seelsorger zu sein. Das finde ich sehr bedauerlich.

 

Meine persönliche Situation soll hier aber nur stellvertretend stehen für viele Pfarrer in unserer Diözese. Im Kreis der Pfarrerintiative setzen wir uns mit dieser Problematik auseinander und sind dabei in anderen Diözesen auf das Modell der Rendanturen gestoßen.
Sie scheinen uns eine inzwischen schon vielfältig erprobte Art und Weise zu sein, wie man Pfarrer wirklich von der Verwaltungsarbeit entlasten kann.

Wir beantragen deshalb hiermit bei der Diözesanleitung, über das Modell von sogenannten Rendanturen nachzudenken, ein Konzept zu entwickeln, das für unsere Diözese passen würde und entsprechende Mitarbeiter einzusetzen, die den Pfarrer in einer Pfarreiengemeinschaft von der Verwaltung entlasten.
Auf der Dekanats- oder Regionalebene könnte so eine Rendantur angesiedelt werden.

Mögliche Aufgaben wären:
- Die Unterrichtung und Beratung der Kirchenverwaltungen in allen Verwaltungsangelegenheiten
- die Besorgung aller mit der Kassen- und Rechnungsführung verbundenen Geschäfte unter
  Beachtung der für sie geltenden allgemeinen und staatskirchlichen Bestimmungen
- die Aufstellung der Haushaltspläne, Jahresrechnungen, Verwendungsnachweise und Statistiken -
  die Liegenschaftsverwaltung einschl. Vorbereitung und Abwicklung von Baumaßnahmen
  entsprechend den Bestimmungen der Kirchlichen Bauregel
- die gesamte Abwicklung und Verwaltung von Personalangelegenheiten unter Beachtung
  kirchenaufsichtsrechtlicher, steuerlicher sowie sozialversicherungs- rechtlicher Erfordernisse
- die Geltendmachung von Rechtsansprüchen (Zahlungs-, Erfüllungs-, Gewährleistungs- und
  Schadenersatzansprüchen)
- In Absprache mit dem zuständigen Pfarrer die Vor- und Nachbereitung, sowie Teilnahme an den
  Sitzungen der Kirchenverwaltungen.

Mit einem herzlichen Gruß im Namen der Pfarrerinitiative

Karl Feser



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