Selbstverpflichtungserklärung für Priester und Diakone


Das Anliegen des II. Vatikanums, das Volk Gottes als maßgebende Kraft in der Kirche ernst zu nehmen, schlägt sich unseres Erachtens nur ungenügend im kirchlichen Gesetzbuch nieder. Durch die aktuellen Veränderungen kirchlicher Strukturen (Großraumpastoral) wird die Stellung des Volkes Gottes als Subjekt der Pastoral noch weiter geschwächt. Deshalb schlagen wir folgende Selbstverpflichtung für Priester vor und rufen dazu auf, diese zu unterschreiben:

  • Bevor ich eine neue Aufgabe übernehme, prüfe ich, ob ich ihr gewachsen bin. Falls ich erkenne, dass ich sie nicht heilsam erfüllen kann, lehne ich sie ab. Auch als Ruheständler bin ich nicht bereit, bei jedem Ruf als Lückenbüßer einzuspringen.
  • Wenn ich eine neue Aufgabe anpacke, nehme ich die Menschen dort und ihre bisherigen Gepflogenheiten ernst. Ich höre hin und entwickle gemeinsam mit ihnen, wie wir unsere Sendung verwirklichen.
  • Mein pastorales Handeln ist transparent und kommunikativ.
  • Ich informiere mich über pastorale Initiativen anderswo (Deutschland, Weltkirche), um meine eigene Sicht zu erweitern. An diesen Informationen lasse ich diejenigen teilhaben, die mit mir arbeiten und leben.
  • Bei Besprechungen höre und spreche ich so, dass die anderen ermutigt werden, ihre Meinung frei zu sagen.
  • Bei Entscheidungsfindungsprozessen beziehe ich die Betroffenen mit ein, auch da, wo ich von Rechts wegen nicht dazu verpflichtet bin.
  • Als Pfarrer verzichte ich auf mein Veto-Recht im Pfarrgemeinderat.

Diese Selbstverpflichtung wurde auf der Studientagung „Rechte in der Kirche – oder hat die Kirche immer Recht?“ in Retzbach bei Würzburg (2.-4. März 2015) verfasst und vom Sprecherkreis der Pfarrer-Initiative Deutschland am 18. Mai 2015 überarbeitet.

So zeichnen Sie die Selbstverpflichtungserklärung:


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